Allgemeine Geschäftsbedingungen für Festo LX

1. Allgemeines/Einleitung

(1) Die Lernplattform Festo LX (nachfolgend nur „Festo LX“ genannt) ist das digitale Lernportal der Festo Didactic SE (nachfolgend auch „Festo“ genannt). Festo LX bietet multimediale Lernnuggets, die modular bearbeitet und zu individuellen Lernpfaden zusammengefügt werden können. Festo LX ist ein cloudbasiertes Lernportal. Die Nutzung erfolgt über ein Abonnement, dass auf die Anzahl der Nutzer sowie den Nutzungszeitraum abgestimmt ist.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) von Festo sind Bestandteil eines jeden Angebots von Festo und gelten für jede Beauftragung von und für jeden Vertrag mit Festo im Zusammenhang mit Festo LX.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen (nachfolgend auch „Bedingungen“ genannt) des Kunden (nachfolgend auch „Vertragspartner“ genannt) werden nur Vertragsbestandteil, wenn Festo und der Vertragspartner dies ausdrücklich vereinbaren. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die z.B. in einer Gegenbestätigung enthalten sind, kommen auch dann nicht zur Geltung, wenn Festo diesen nicht gesondert widerspricht.

(4) Individualvertragliche Regelungen zwischen Festo und dem Vertragspartner gehen diesen AGB stets vor, wenn und soweit diese von den AGB abweichen.

2. Leistungsumfang

2.1 Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit von Festo LX

(1) Festo stellt dem Vertragspartner sowie dessen Endnutzern, d.h. Personen, die über das kostenpflichtige Abonnement des Vertragspartners die Lerninhalte von Festo LX nutzen, Festo LX als SaaS Lösung gemäß dieser AGB und der entsprechenden Nutzungsbedingungen zur Nutzung während der Laufzeit der Abonnement-Vereinbarung zur Verfügung.

(2) Die Anzahl der zulässigen Endnutzer des Vertragspartners richtet sich nach dem jeweils gebuchten Abonnement.

(3) Die Nutzung von Festo LX aus einem Land, das gemäß der „Übersicht über die länderbezogenen Embargos“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einem Waffenembargo belegt ist, ist unzulässig. Der Vertragspartner hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Festo LX durch seine Endnutzer nicht aus solchen Ländern genutzt wird.

(4) Bei der Weitergabe von Festo LX an Endnutzer im In- und Ausland muss der Vertragspartner die jeweils geltenden Bestimmungen des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts beachten. Insbesondere darf der Vertragspartner keine LX-Inhalte, (i) die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, direkt oder indirekt an die Russische Föderation oder für die Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, exportieren oder reexportieren und/oder (ii) die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates fallen, direkt oder indirekt an die Republik Belarus oder für die Verwendung in der Republik Belarus verkaufen, exportieren oder reexportieren. Jeder Verstoß gegen diese Ziffer 2.1 (4) durch den Kunden stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, und Festo ist berechtigt, angemessene Maßnahmen einzuleiten, insbesondere jeden Vertrag über Festo LX ohne Vorankündigung zu kündigen. Der Kunde hat Festo unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung diese Ziffer 2.1 (4) zu informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten von Dritten, die den Zweck dieser Ziffer 2.1 (4) beeinträchtigen könnten. Der Kunde hat Festo auf Anforderung umgehend Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach dieser Ziffer 2.1 (4) zur Verfügung zu stellen.

2.2 Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit des Classroom Managers

(1) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, anstatt Festo LX den Classroom Manager der Intelligent Media Systems AG (nachfolgend auch „IMS“ genannt) zu abonnieren.

(2) Hierbei handelt es sich um ein Produkt der IMS. Es gelten insoweit diese Festo AGB und die Nutzungsbedingungen der IMS.

2.3 Bereitstellung der Festo-Lerninhalte

(1) Während der Laufzeit einer Abonnement-Vereinbarung haben der Vertragspartner sowie dessen Endnutzer das Recht, die auf Festo LX bereitgestellten Lerninhalte im Einklang mit diesen AGB und den Festo LX Nutzungsbedingungen zu nutzen.

(2) Lerninhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Festo nicht reproduziert, verändert, angepasst, zur Herstellung abgeleiteter Arbeiten verwendet, vorgeführt, angezeigt, veröffentlicht, verbreitet, übermittelt, ausgestrahlt, verkauft, lizenziert oder auf sonstige Art verwendet werden. Hiervon ausgenommen ist lediglich die bestimmungsgemäße Nutzung der Lerninhalte innerhalb von Festo LX durch den Vertragspartner und dessen Endnutzer.

2.4 Lerninhalte des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner sowie dessen Endnutzer haben die Möglichkeit, eigene Lerninhalte auf Festo LX innerhalb der dortigen Organisation des Vertragspartners einzustellen. Der Vertragspartner bzw. dessen Endnutzer räumen Festo in diesem Fall hieran ein einfaches, unentgeltliches, unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht ein, um diese Lerninhalte auf den von Festo genutzten Servern zu speichern, auf Festo LX innerhalb der Organisation des Vertragspartners bereitzustellen und entsprechende Unterlizenzen zur Nutzung im gleichen Umfang zu erteilen. Der Vertragspartner bzw. dessen Endnutzer muss insoweit sicherstellen, dass er berechtigt ist, die vorstehenden Rechte an Festo einräumen zu dürfen.

(2) Festo übernimmt keine Prüfung der jeweiligen Lerninhalte vor, insbesondere nicht auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Nutzer eingestellten Lerninhalte.

(3) Dem Vertragspartner sowie dessen Endnutzern ist es untersagt, volksverhetzende, pornografische, gewaltdarstellende oder in sonstiger Weise moralisch oder ethisch nicht korrekte bzw. strafrechtlich relevante Lerninhalte einzustellen.

(4) Bei Beendigung des Abonnements haben der Vertragspartner sowie dessen Endnutzer die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Bearbeitungs-Gebühr für technische Aufwände, die eigenen Lerninhalte herunterzuladen bzw. in einem standardisierten Format – nach Wahl von Festo – bereitgestellt zu bekommen. Diese Möglichkeit muss binnen 30 Tagen nach Ende des Abonnements ausgeübt werden. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind alle Lerninhalte von Festo.

3. Verfügbarkeit und Wartung

(1) Festo bemüht sich, den Zugang zu Festo LX sowie den dort verfügbaren Lerninhalten permanent zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert.

(2) Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise beschränkt sein. Festo wird die Nutzer über die Durchführung geplanter Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und deren Umfang rechtzeitig durch einen Hinweis auf Festo LX informieren.

4. Aktivierung des Zugangs

(1) Nach Abschluss der Abonnement-Vereinbarung erhält der Vertragspartner einen Zugangscode, um das Abonnement in seinem Account auf Festo LX zu aktivieren.

(2) Nach erfolgter Aktivierung kann der Vertragspartner Endnutzer zu seiner Organisation auf Festo LX hinzufügen, um diesen eine Nutzung gemäß dieser AGB sowie der Festo LX Nutzungsbedingungen zu ermöglichen.

(3) Die Verwaltung der Organisation erfolgt über den Bereich „Organisation“ auf Festo LX.

5. Festo LX Account

(1) Der Vertragspartner sowie alle Endnutzer benötigen einen Festo LX Account, um auf Festo LX zugreifen zu können. Hierfür ist eine Registrierung unter https://lx.festo.com erforderlich. Die Nutzung von Festo LX ist jedenfalls untersagt, sofern die Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert wurden.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Zugangsdaten zu seinem Account vor unberechtigten Zugriffen Dritter angemessen zu schützen.

(3) Der Vertragspartner ist für alle Nutzungen von Festo LX mit seinen Zugangsdaten verantwortlich und haftet entsprechend der allgemeinen Gesetze.

6. Laufzeit und Abrechnung (Zahlungsbedingungen)

(1) Die Abonnement-Vereinbarung wird mit einer festgelegten Laufzeit mit oder ohne automatischer Verlängerung abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Sofern eine festgelegte Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart wird, verlängert sich die Abonnement-Vereinbarung jeweils um eine weitere festgelegte Laufzeit mit der vereinbarten Dauer, es sei denn, die Abonnement-Vereinbarung wird zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Frist von einem Monat gekündigt.

(3) Die Vergütung erfolgt auf Basis der Anzahl der gebuchten Zugriffsrechte für Endnutzer gemäß der jeweils aktuellen Festo Preisliste.

(4) Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

7. Technische Voraussetzungen

Für die Nutzung von Festo LX sind die folgenden technischen Voraussetzungen erforderlich:

  • Gerät: Desktop-PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • Betriebssystem: Windows, Linux, MacOS, Android, iOS
  • Webbrowser: Chrome (79 oder höher), Firefox (73 oder höher), Edge (42 oder höher), Safari (12 oder höher)
  • CPU-Geschwindigkeit: mind. 1 GHz
  • Arbeitsspeicher: mind. 512 MB
  • Laufwerkspeicher: mind. 1 GB
  • Geschwindigkeit der Internetverbindung: mind. 50 Mbit/s

8. Nutzungsrechte

(1) Der Vertragspartner sowie dessen Endnutzer erhalten für die Laufzeit der Abonnement-Vereinbarung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und durch die Bestimmungen dieser AGB bzw. der Nutzungsbedingungen eingeschränkte Nutzungsrecht an Festo LX sowie an den dort bereitgestellten Lerninhalten.

(2) Jede nicht ausdrücklich in diesen AGB bzw. in den Nutzungsbedingungen aufgeführte Nutzung von Festo LX und der dort bereitgestellten Lerninhalte ist verboten. Der Source Code von Festo LX wird weder durch diese AGB noch durch die Nutzungsbedingungen oder eine Abonnement-Vereinbarung lizenziert.

(3) Sofern der Vertragspartner den Classroom Manager abonniert hat, gelten insoweit die IMS Nutzungsbedingungen.

9. Gewährleistung

(1) Festo gewährleistet, dass die Bereitstellung von Festo LX professionell und unter Einsatz von angemessen qualifiziertem Personal erfolgt.

(2) Festo übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in den Lerninhalten zur Verfügung gestellten Informationen inhaltlich aktuell und vollständig sind oder zu einem gewünschten Erfolg in praktischer Anwendung führen.

(3) Festo übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Nutzer richtig erreichen und dass der Einwahlvorgang über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Darüber hinaus gewährleistet Festo nicht, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt.

(4) Auch darüber hinaus wird keine Gewährleistung oder Garantie seitens Festo übernommen.

10. Datenschutz

(1) Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Festo und dem Vertragspartner verarbeitet Festo als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Vertragspartners. Festo verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Festo-Datenschutzhinweisen entnommen werden, abrufbar unter https://lx.festo.com/de/terms-of-use-and-conditions/privacy-policy/personal.

(2) Soweit erforderlich, werden Festo und der Vertragspartner eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Art. 28 DSGVO abschließen.

(3) Sofern der Vertragspartner den Classroom Manager abonniert hat, gilt ergänzend die Information über die gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Festo und IMS, abrufbar unter https://www.festo-didactic.com/didactic/mm/download/C2C%20Vertrag_FD-IMS_signed%2024062020.pdf.

11. Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei nur leicht fahrlässigem Verhalten von Festo ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von Festo auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Festo übernimmt für nicht verschuldete Schäden bzw. Nutzungsbeeinträchtigungen keine Haftung.

(4) Soweit die Haftung von Festo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Festo.

12. Haftung und Gewährleistung Classroom Manager

Da Festo nicht Hersteller des Classroom Managers ist, sondern diesen nur in Kooperation mit IMS vertreibt, tritt Festo Gewährleistungsansprüche, die ihr im Falle von Mängeln gegenüber IMS zustehen, an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner nimmt die Abtretung an. Der Vertragspartner ist im Umfang der abgetretenen Gewährleistungsansprüche gehindert, Ansprüche unmittelbar gegenüber Festo geltend zu machen, solange er die ihm abgetretenen Ansprüche nicht zunächst erfolglos außergerichtlich schriftlich gegenüber IMS geltend gemacht hat. Während der Dauer der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber IMS ist der Lauf der Verjährung gegenüber Festo gehemmt. Bleibt der Vertragspartner mit der außergerichtlichen Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber IMS erfolglos, kann er seine eigenen Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegenüber Festo geltend machen. Für diesen Fall gehen die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen IMS wieder auf Festo über; die Abtretung erfolgt insoweit auflösend bedingt. Die vorgenannte Beschränkung auf die subsidiäre Haftung gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.

13. Schutzrechte Dritter / Freistellung

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Nutzung von Festo LX keine Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber Festo die Verletzung seiner Rechte behauptet, wird der Vertragspartner Festo von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und jeglichen Schaden, der Festo wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallender Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner nachweist, dass er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

14. Kündigung

(1) Sofern eine festgelegte Laufzeit ohne automatische Verlängerung vereinbart wird, steht dem Vertragspartner kein Recht zur ordentlichen Kündigung der Abonnement-Vereinbarung zu.

(2) Sofern eine festgelegte Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart wurde, richtet sich die Kündigung nach Ziffer 6 Abs. (2).

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund beider Parteien bleibt unberührt.

(4) Jede Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen.

15. Höhere Gewalt

(1) Festo haftet nicht für eine teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn diese Nichterfüllung ganz oder teilweise auf Umstände zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und die von Festo nicht mit zumutbaren Mitteln beseitigt werden können („höhere Gewalt"). In jedem Fall gelten die folgenden Ereignisse als Fälle von höherer Gewalt: Streik, Aufruhr und bürgerliche Unruhen, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Piraterie, terroristische Bedrohungen, Sabotageakte, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben und Naturkatastrophen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), Regierungshandlungen oder wenn die oben genannten Umstände Unterlieferanten von Festo betreffen.

(2) In einem Fall von höherer Gewalt werden die Pflichten von Festo gemäß der jeweiligen Bestellung so lange ausgesetzt, wie die Wirkung des Ereignisses höherer Gewalt andauert zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit im Anschluss daran. Dauern die Umstände für einen Zeitraum länger als 90 Tage an, ist Festo zur Kündigung der Abonnement-Vereinbarung Vertrag berechtigt.

16. Änderung dieser AGB

Festo ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrundeliegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen, durch die das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zum Nachteil des Vertragspartners beeinträchtigt wird, sind hiernach nicht zulässig. Festo wird den Vertragspartner in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich, per E-Mail oder per Benachrichtigung in Festo LX über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Vertragspartner bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hingewiesen.

17. Schlussbestimmungen

(1) Auf diese AGB und die geschlossenen Abonnement-Vereinbarungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Festo, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für den Vertragspartner ausschließlich. Festo ist alternativ auch berechtigt, Klage gegen den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.