Liefer-, Zahlungs- und Softwarenutzungsbedingungen

Festo Didactic SE

Stand 07/2021

1. Allgemeines

Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Festo – dazu gehört auch die Überlassung von Software – erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen verpflichten Festo nur, wenn Festo sie schriftlich anerkannt hat. Durch die Erteilung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.

Sie finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website des Online-Shops unter https://www.festo-didactic.com/de-de/unternehmen/festo-gruppe/agb/ , sie sind jederzeit abrufbar.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen im Online-Shop der

Festo Didactic SE
Rechbergstraße 3
D-73770 Denkendorf
Tel. ++49 (0) 711 / 3467 - 0
Fax ++49 (0) 711 / 347-54-88500

E-Mail did@festo.com

https://www.festo.com

Rechtsform
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Sitz: Esslingen a. N.
Registergericht Stuttgart
HRB 748 211

Vorstand
Dr. Oliver Niese

Die in unserem Online-Shop ausgestellten Waren richten sich lediglich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Angebot und Lieferung

Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend; Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat. Erteilte Bestellungen seitens des Kunden sind für diesen bindend und gelten mit Zugang der Auftragsbestätigung von Festo als angenommen. Bei Katalogkomponenten gilt diese als rechtzeitig erteilt, wenn sie gleichzeitig mit der Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt. Bei Angeboten mit zeitlicher Befristung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Konstruktionsänderungen sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Spezifikationen, Stoffe, Muster, Werkzeuge, Modelle und dergleichen, die Festo überlassen werden, bleiben Eigentum des Kunden. Diese sind verbindliche Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung des Angebotes von Festo. Auf jedwede nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot von Festo hat der Kunde bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit Festo seinen Angeboten gleichartige Unterlagen der vorstehend genannten Art beifügt, sind und bleiben diese Eigentum von Festo. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten Personen zugänglich zu machen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für Festo nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Soweit wir für bestimmte Produkte Dokumentationen (z. B. Handbücher) vorhalten, stehen diese dem Kunden als kostenloses Download auf unserer Homepage www.festo.com zur Verfügung. Gedruckte Ausgaben solcher Dokumentationen können wir dem Kunden auf gesonderte Bestellung gegen Berechnung zur Verfügung stellen.

2a. Vertragsschluss in den Festo Onlineshops

Die in unseren Onlineshops angebotenen Waren und Leistungen stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde uns ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Über unsere Onlineshops akzeptieren wir lediglich Bestellungen für Lieferungen nach Deutschland. Bestellungen die in ein anderes Land geliefert werden sollen, sind an die jeweilige Landesvertriebsgesellschaft zu richten. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann den Inhalt seiner Bestellung jederzeit über die Bestellhistorie in seinem Kundenkonto des Festo Onlineshops einsehen. Der vollständige Vertragstext wird von Festo gespeichert, ist dem Kunden aber nicht zugänglich. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung eine Bestellbestätigung. Diese stellt noch keine Annahme seiner Bestellung dar, sondern dient lediglich der Information. Die Bestellung wird erst mit Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung oder mit Absendung der Waren verbindlich. Im Falle des Kaufs von Software über die App World kommt ein Vertrag durch Bereitstellung der App zur Nutzung durch den Kunden zustande. Soweit eine Auftragsbestätigung erteilt wird, welche offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Festo nicht verbindlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten frei Haus. Sie enthalten nicht die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter einem Netto- Warenwert von 40 € verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag bis zu diesem Netto-Warenwert. Dies gilt nicht für Online-Lieferungen (z.B. Downloads) und Online-Leistungen (z.B. online-Zugriffsrechte). Die Kosten der Versendung und Verpackung trägt bei Versendungen innerhalb Deutschlands stets Festo. Die von Festo verwendeten Verpackungen erfüllen die ökologischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung. Soweit beim Besteller Verpackungen seitens Festo anfallen, bestätigt uns der Besteller mit der Annahme der Ware, dass er in der Lage ist, diese entsprechend der Verpackungsverordnung verwerten zu können und verpflichtet sich, die Verpackung unter Einhaltung der Bestimmungen der Verpackungsverordnung zu entsorgen. In diesem Fall hat der Besteller nicht zurückgesandte Verpackungen der genannten Art der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen, uns auf jederzeitiges Verlangen Auskunft über Art und Menge der so der Verwertung zugeführten Verpackungen zu erteilen sowie die Einhaltung dieser Verpflichtung – auf jederzeitiges Verlangen schriftlich – zu bestätigen. Wir sind jederzeit berechtigt, uns – nach Voranmeldung – von der Einhaltung dieser Verpflichtung vor Ort beim Besteller zu überzeugen. Wünscht der Besteller keine eigene Entsorgung entsprechend vorstehender Regelung, hat er dies Festo unverzüglich nach Annahme der Ware nachweisbar zu erklären. In diesem Fall gibt Festo dem Besteller die Möglichkeit, diese Verpackungen im Einklang mit den Pflichten aus der Verpackungsverordnung an Festo zurückzusenden. Hierbei trägt allerdings der Besteller die Kosten des Rücktransports. Sofern sich die Grundlagen der Kalkulation ändern, behalten wir uns Preisanpassungen vor. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, den Verzugsschaden in Höhe des von uns beanspruchten Bankkredites geltend zu machen. Montagekosten, Reparaturkosten, Kosten für Training und Consulting und Kosten für Produktinformationen sind sofort netto zahlbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.

Die im Online-Shop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich inklusive Versand- und Verpackungskosten, die Festo bei Bestellungen innerhalb Deutschlands trägt.

Die Zahlungsweise im Rahmen des Online-Shops erfolgt durch Rechnungsstellung. Der Betrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist dieser zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Bei Verbrauchern betragen diese fünf (5), bei Unternehmern neun (9) Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz.

Für jedes Mahnschreiben, welches wir nach Eintritt des Verzuges versenden, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 5 €, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer/höherer Schaden nachgewiesen wird.

3a. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen

Verbrauchern im Sinne von §13 BGB, die den Vertrag durch die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Verbraucher ist, bei wem der Kauf weder überwiegend zur gewerblichen, noch zur selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Festo Didactic SE,

Rechenbergstraße 3,
73770 Denkendorf,
E-Mail: did@festo.com;
Tel: 0711-3467-0,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür gerne das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

4. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die termingerechte Auftragsdurchführung erforderlichen Beistellungen zu veranlassen. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, ist der Liefertermin eingehalten, wenn bis dahin der Liefergegenstand das Festo Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Teil- und vorfristige Lieferungen durch Festo sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu gehören auch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Festo zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Kunden mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern und entstandene Lagerkosten zu berechnen.

5. Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch bei Teil- und vorfristigen Lieferungen mit dem Versand auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Festo die Anfuhr - auch bei Benutzung eigener Fahrzeuge - und die Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließt Festo auf Kosten des Kunden für die Sendung eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken ab.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund, unser Eigentum. Die Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.

Sofern Sie Unternehmer gemäß §14 BGB sind, gilt zudem folgendes: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung Dritten zwecks Zahlung an uns bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für Festo. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache und zwar entsprechend dem Wert der Lieferung. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der uns abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor den übrigen Forderungen. Wird unsere Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde auch seine Forderung, die ihm als Vergütung gegen seinen Kunden für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt der vorangehende Absatz entsprechend. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Zu anderen als den oben genannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht befugt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von Festo hinzuweisen. Der Kunde hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an den in unserem Eigentum stehenden Gegenständen unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware verlangen und diese beim Kunden abzuholen. Der Kunde hat dann kein Recht zum Besitz.

7. Softwarenutzung

An Software von Festo jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf einem bestimmten bzw. im Einzelfall festzulegenden Hardware-Produkt, soweit produktspezifisch nichts anderes vereinbart wird Festo bleibt Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen Schutzrechte. Das Recht Vervielfältigungen anzufertigen ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright-Vermerke dürfen nicht entfernt werden. Festo liefert Installations- und Inbetriebnahmeanleitungen mit entsprechenden Sicherheitshinweisen für ihre Software in gedruckter Form. Alle weiteren Dokumentationen werden nur in Form von Softwaredaten mit Online-Hilfe mitgeliefert. Mit der Nachlieferung neuer Software-Releases werden auch die entsprechenden Online-Dokumentationen übersandt. Die Weitergabe an Dritte bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung. Bei Überlassung von Software nach Zustimmung zum Zwecke der Weiterveräußerung ist die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Dritten sicherzustellen. Veränderungen sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen die Bedingungen dieser Ziffer 7 hat der Besteller für jeden Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe in Höhe des 10fachen des Auftragswertes zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Diese Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch anzurechnen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein geringerer bzw. dass kein Schaden entstanden ist. Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind unverzüglich zurückzugeben.

Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für eine ausschließlich kundenspezifisch, auf der Grundlage eines vom Kunden beigestellten Pflichtenheftes entwickelte Software. Diese im Rahmen der vertragsmäßig erstellten Komplettsteuerung entwickelte Software ist von Festo unter Einsatz modularer, von Festo für eine Vielzahl von Anwendungsfällen geschaffenen Softwarebausteinen (Standard-Softwaremodule) kundenspezifisch zusammengesetzt und auf die vertraglichen Leistungserfordernisse angepasst worden (kundenspezifisches Anwendungsprogramm). Vorstehende Bestimmungen gelten ebenfalls nicht für kundenspezifisch erstellte Lernsoftware. Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für das kundenspezifische Anwendungsprogramm überträgt Festo dem Kunden hieran das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, ohne dass dem Kunden an den einzelnen, der kundenspezifischen Anpassung zugrundeliegenden Standard-Softwaremodulen irgendwelche Rechte, gleich welcher Art, zustehen. Festo bleibt ungeachtet dieser Bestimmungen berechtigt, auf Grundlage dieser Entwicklung aufgrund anderer Aufgabenstellungen sonstiger Kunden ergebende kundenspezifische Softwarelösungen zu erstellen und anzubieten. Festo verbleibt in jedem Fall ein einfaches Nutzungsrecht an der kundenspezifischen Lösung zu innerbetrieblichen Zwecken.

8. Mängelansprüche

Für Sach- und Rechtsmängel leistet Festo unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 dieser Bedingungen – Gewähr wie folgt:

Sachmängel

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von Festo nachzubessern oder durch mangelfreie Lieferung zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Verschleißteile sind hiervon ausgeschlossen. Für Software von Festo übernehmen wir die Gewähr für die ordnungsgemäße Duplizierung. Software von Festo ist auf von Festo spezifizierten Hardware-Produkten ablauffähig. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt durch Ersatzlieferung. Im Übrigen wird für die Fehlerfreiheit der Software und ihrer Datenstruktur keine Gewähr übernommen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Für kundenspezifisch erstellte Software leistet Festo Gewähr für die Übereinstimmung mit den im Pflichtenheft, der Auftragsbestätigung, der Dokumentation oder den gemeinsam festgelegten Arbeits-/Ablaufbeschreibungen festgeschriebenen Funktions- und Leistungsmerkmalen. Festo leistet keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Programme bei deren Einsatz in allen vom Kunden vorgesehenen Anwendungen, insbesondere nicht für solche, die Festo im Zeitpunkt der Erstellung/Abnahme nicht bekannt waren oder nicht von Festo getestet wurden. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln ist uns unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang, schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind Festo unverzüglich nach Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis unverzüglich, spätestens 8 Tage hiernach, schriftlich anzuzeigen. Ist die Beanstandung berechtigt, tragen wir von den unmittelbaren Kosten – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzteiles, des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung von Festo eintritt. Der Kunde hat uns die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist Festo von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und der Abwehr großer Schäden hat der Kunde das Recht, mit vorheriger Zustimmung von Festo den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von Festo für die daraus entstehenden Folgen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu, ebenfalls vorausgesetzt, Festo lässt eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises ist ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer 10 dieser Bedingungen. Im Übrigen übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische Einflüsse, elektrische Einflüsse etc., auf die wir keinen Einfluss haben, sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch und Nichtbeachtung der Hinweise und Angaben in unseren Dokumentationen (z.B. Bedienungsanleitungen und Katalogblätter), unabhängig der Art deren Veröffentlichung, insbesondere in Bezug auf die Einsatzbedingungen unserer Produkte (wie z.B. Ölungs-Hinweise, Qualität der Druckluft bzw. sonstiger Betriebsmedien, Umgebungsbedingungen). Außerdem erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Festo oder ohne sonstige Berechtigung (Verzug von Festo bei der Fehlerbeseitigung) Änderungen an der Steuerung/Software vorgenommen hat, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt.

Rechtsmängel

Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wird Festo auf ihre Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch Festo ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird Festo den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Festo sind vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 dieser Bedingungen für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Diese Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Kunde Festo unverzüglich über geltend gemachte Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen informiert, der Kunde Festo in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. Festo die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht, Festo alle Abwehrmaß-nahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

9. Unmöglichkeit, Verzug

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dem Kunden steht ein Recht zum Rücktritt auch dann zu, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern. Liegt Leistungsverzug im Sinne der Ziffer 4 von uns vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.

Tritt durch Verschulden des Kunden ein Annahmeverzug ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der durch eine Verzögerung von uns verschuldet wurde, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % höchstens jedoch 5 % vom Wert des Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 10 dieser Bedingungen.

10. Haftung

Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Festo infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Ziffern 8 und 10 Absatz 2 und 3 dieser Bedingungen entsprechend. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Festo – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die Festo arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Festo garantiert hat, sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Festo auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Verjährung

Alle Ansprüche wegen Mängeln am Liefergegenstand verjähren in 24 Monaten. Alle weiteren Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – verjähren in 12 Monaten ab Lieferung, bei Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind, ab dem Zeitpunkt der Schädigungshandlung und der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

12. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung von Festo keine Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Festo behandelt Unterlagen des Kunden ebenfalls vertraulich.

13. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Deutschlands hat, das Gericht unseres geschäftlichen Hauptsitzes in 73734 Esslingen zuständig. Wir sind aber auch berechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

14. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet das deutsche Recht unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG), Anwendung.

15. Compliance

Der Kunde hat den Verhaltenskodex/Code of Conduct für Geschäftspartner von Festo einzuhalten.

Muster-Widerrufsformular für den Widerruf bei Fernabsatzverträgen

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns zurück.

An
Festo Didacitc SE
Rechenbergstraße 3
73770 Denkendorf

E-Mail did@festo.com
Tel ++49 (0) 711 / 3467 - 0
Fax ++49 (0) 711 / 347-54-88500

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschossenen Vertrag über den Kauf folgender Ware(n):

Bestellt am __________________ / erhalten am: __________________

Name des/der Verbraucher(s)

__________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________________________________________________